Allgemeine
Geschäftsbedingungen

raum für weiß
Marc Markstein
Pauluskirchplatz 5
08060 Zwickau


Stand: Februar 2026

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen raum für weiß
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).

1.2
Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

2.1
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

Markenstrategie & Positionierung

  • Markenaufbau

  • Markenpositionierung

  • Employer Branding

  • Praxis- und Unternehmens-Marketing

Corporate Design & Visuelle Identität

  • Brand- und Corporate Design

  • Logo-, Farb- und Typografiekonzepte

  • Fotografie

  • Reinzeichnung und professionelle Bildretusche

Digitale Präsenz & Kommunikation

  • Webdesign

  • Webentwicklung

  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  • Individueller Social-Media-Content

2.2
Strategische, beratende und konzeptionelle Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne der
§§ 611 ff. BGB dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

2.3
Kreative, gestalterische und technische Umsetzungsleistungen sind Werkleistungen im Sinne der
§§ 631 ff. BGB, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

2.5
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer
bleibt alleiniger Vertragspartner.

3. Vertragsschluss

3.1
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3.2
Ein Vertrag kommt erst durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

3.3
Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen mindestens der Textform.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1
Der Kunde stellt alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge und Informationen
vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung.

4.2
Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

4.3
Eine rechtliche Prüfung, insbesondere hinsichtlich Marken-, Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz-
oder Persönlichkeitsrecht, erfolgt nicht.

4.4
Der Kunde ist allein verantwortlich für:

  • Impressum und Datenschutzerklärung

  • Marken- und Domainrechte

  • wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit

  • Einwilligungen abgebildeter Personen

  • rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen

4.5
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Mehrkosten trägt der Kunde.

4.6
Soweit erforderlich, wird vor Beginn der Leistung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß
Art. 28 DSGVO geschlossen.

5. Abwicklung von Werkleistungen (insb. Web, Design)

5.1
Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahmeaufforderung.

5.2
Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen keine schriftliche Mängelanzeige, gilt das Werk als
abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

5.3
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

5.4
Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

5.5
Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Dateien, Quellcodes oder Rohdaten besteht nur bei
ausdrücklicher Vereinbarung.

6. Kreativer Gestaltungsspielraum

6.1
Der Kunde erkennt an, dass kreative Leistungen einen künstlerischen Gestaltungsspielraum erfordern.

6.2
Reklamationen hinsichtlich rein geschmacklicher oder gestalterischer Aspekte sind ausgeschlossen.

6.3
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen enthalten.

7. SEO, Social Media, Marketing

7.1
Marketing-, SEO- und Social-Media-Leistungen sind Dienstleistungen.

7.2
Ein bestimmtes Ranking, Reichweite, Umsatz oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

7.3
Plattformkosten, Werbebudgets und Drittanbietergebühren trägt der Kunde.

7.4
Die rechtliche Prüfung von Keywords, Claims oder Werbeaussagen obliegt dem Kunden.

8. Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)

8.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, KI-gestützte Systeme einzusetzen.

8.2
KI-generierte Inhalte können sachliche oder rechtliche Fehler enthalten.

8.3
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-Ergebnisse vor Veröffentlichung eigenständig zu prüfen.

8.4
Eine Haftung für KI-bedingte Rechtsverletzungen ist – außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

9. Domain- und Hosting-Leistungen

9.1
Der Registrierungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und Vergabestelle zustande.

9.2
Der Auftragnehmer haftet nicht für Serverausfälle, Drittanbieterprobleme oder Domainverfügbarkeit.

10. Vergütung, Vorkasse und Abschlagszahlungen

10.1 Grundsatz der Vorauszahlung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise von einer angemessenen
Vorauszahlung abhängig zu machen.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:

  • 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages bei Vertragsschluss (Vorkasse)

  • 50 % bei Abnahme bzw. spätestens vor Übergabe/Nutzungsfreigabe

Der Anspruch auf Zahlung entsteht unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung durch den Kunden.

10.2 Abschlagszahlungen bei größeren Projekten
Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen von über 5.000 EUR netto oder einer Projektlaufzeit von mehr als
4 Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Staffelung:

  • 40 % bei Vertragsschluss

  • 30 % nach Präsentation des Konzepts/Designs

  • 30 % vor finaler Übergabe

Die Abschlagszahlungen sind jeweils sofort nach Rechnungsstellung fällig.

10.3 Laufende Leistungen (z. B. Marketing, Betreuung)
Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Vergütung im Voraus, jeweils monatlich oder jährlich,
je nach Vereinbarung.

Die Zahlung ist jeweils zu Beginn des Leistungszeitraums fällig.

10.4 Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers
Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Beträge ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Arbeitsergebnisse zurückzuhalten

  • Nutzungsrechte nicht einzuräumen

  • Websites nicht live zu schalten

  • Zugangsdaten nicht herauszugeben

  • Social-Media-Accounts oder Kampagnen nicht zu aktivieren

  • Projekte auszusetzen

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.

10.5 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen

  • weitere Leistungen einzustellen

  • nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten

  • Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen

Bereits begonnene Arbeiten sind in jedem Fall anteilig zu vergüten.

10.6 Keine Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt.

10.7 Fälligkeit bei Projektabbruch
Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, bleibt der Vergütungsanspruch
gemäß § 648 BGB bestehen. Der Auftragnehmer muss sich lediglich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

10.8
Rechnungen sind mit Erhalt unverzüglich und ohne Abzug fällig.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Arbeitsergebnisse im Eigentum des Auftragnehmers.

12. Nutzungsrechte

12.1
Nutzungsrechte werden ausschließlich nach vollständiger Zahlung eingeräumt.

12.2
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

12.3
Eine Weiterübertragung, Unterlizenzierung oder Bearbeitung ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

12.4
Konzeptideen, Entwürfe, Strategiepapiere und nicht realisierte Arbeiten dürfen ohne Zustimmung nicht
genutzt werden.

12.5
Der Auftragnehmer ist berechtigt:

  • das Projekt als Referenz zu verwenden

  • den Kunden als Referenz zu benennen

  • eine Urheberkennzeichnung zu platzieren

13. Gewährleistung

13.1
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme.

13.2
Die Wahl der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer.

13.3
Keine Verjährungsverkürzung gilt bei:

  • Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit

  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

14. Haftung

14.1
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

14.2
Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen.

14.4
Die Haftungsbegrenzung gilt auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.

15. Freistellung

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus:

  • bereitgestellten Inhalten

  • Marken- oder Wettbewerbsverstößen

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • datenschutzrechtlichen Verstößen resultieren.

16. Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

16.1
Mindestlaufzeit: 12 Monate.

16.2
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Laufzeitende.

16.3
Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.

16.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

17. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur zeitlich unbegrenzten Vertraulichkeit.

18. Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt.

19. Schlussbestimmungen

19.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).

19.2
Sofern gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von
raum für weiß.

19.3
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder anerkannt sind.

19.4
Die Abtretung von Rechten oder Pflichten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung.

19.5
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.